Rechtsprechung
BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbruchdiebstahl - Einbruchspuren - Nachschlüsseldiebstahl
- RA Kotz
Einbruchdiebstahl - Nachweis von Einbruchspuren und Ausschluss von Nachschlüsseldiebstahl
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AERB § 1 Nr. 1 a; VHB § 3 Nr. 2
"Äußeres Bild" eines Diebstahls ohne Nachschlüssel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AERB § 1 Nr. 1 lit. a; VHB (84) § 3 Nr. 2
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 591 (Ls.)
- NJW-RR 1995, 1174
- MDR 1996, 264
- VersR 1995, 956
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Zum einen kann es auf sie bei der Feststellung der Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, daß der Richter den Versicherungsnehmer als Partei nach § 448 ZPO vernimmt oder ihn gemäß § 141 ZPO anhört (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - VersR 1992, 867).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
a) Davon, dass die als gestohlen bezeichneten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort jedenfalls im Wesentlichen vorhanden und danach nicht mehr auffindbar gewesen sind (…vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 Rn. 14; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94, VersR 1995, 956 unter 3 a) ist im Revisionsverfahren zugunsten des Klägers auszugehen, weil das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat. - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Der Senat hat mit Urteil vom 14. Juni 1995 (IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 a) in einem Fall, in dem bei einem Einbruch in Räume eines Pelzgroßhandels Felle und Pelze in einem Gesamtwert von 652.199 DM entwendet worden sein sollten, ausgesprochen, es gehöre auch zum äußeren Bild, für das der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen müsse, dass die Felle und Pelze vor dem behaupteten Diebstahl im Wesentlichen in der angegebenen Menge vorhanden waren. - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …
Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO;… BGHZ 130 aaO).
Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchspuren vorhanden sind (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Frage, wie es Tätern gelingen konnte, einen Tatort mit umfangreicher Beute (zahlreichen Fellen und Pelzen) trotz hohen Entdeckungsrisikos unbemerkt und spurlos zu verlassen, nicht mehr die für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls maßgeblichen Mindesttatsachen, sondern darüber hinausgehende Einzelheiten der Tatausführung berührt (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Der Tatrichter hat aber zu beachten, daß es dabei noch nicht um den vom Versicherer zu führenden Beweis von Tatsachen geht, die die Annahme einer Vortäuschung des Diebstahls nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 c; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2 und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2). - KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Es gehört nicht zum äußeren Bild eines Einbruchsdiebstahls, schlüssig zu erklären und darzulegen, wie es den Tätern mit umfangreicher Beute und einem hohen Entdeckungsrisiko gelingen konnte, unbemerkt vom Tatort zu entkommen (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.06 - IV ZR 233/05 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9).Erforderlich ist jedoch der Nachweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa - "im Wesentlichen" - entsprechen (…vgl. BGH NJW 2007, 372 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17; NJW-RR 1995, 1174 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 11).
Auf sie kann es bei der Feststellung von Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, dass das Gericht den Versicherungsnehmer als Partei gemäß § 448 ZPO vernimmt oder ihn nach § 141 ZPO persönlich anhört (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 14).
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ;… Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).Diese fehlende Glaubwürdigkeit kann zwar auch bei den vom Versicherer zu beweisenden Tatsachen für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsmanipulation eine Rolle spielen (BGH VersR 1995, 956).
- OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07
Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden …
Zwar kann es ausreichend sein, wenn der Versicherungsnehmer statt der geforderten eine alternative Sicherheitsmaßnahme ergreift, von der er nach den Umständen ohne grobe Fahrlässigkeit annehmen durfte, dass sie zur Risikovermeidung mindestens ebenso gut geeignet ist wie die vom Versicherer verlangte Maßnahme (BGH VersR 1995, 956). - BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer versicherten Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2).Auch für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis, vielmehr lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die allerdings nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1993 - IV ZR 24/92 - VVGE § 5 VHB 84 Nr. 4; vom 14. Juni 1995, a.a.O.).
- BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit sind dann erst bei der Frage von Bedeutung, ob der Versicherer Tatsachen bewiesen hat, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls nahelegen (…Knappmann, aaO und Römer, NJW 1996, 2329 unter IV 1 b m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 d). - OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 3 U 23/15
Inanspruchnahme der Hausratversicherung nach Raubüberfall in der eigenen Wohnung
Der Tatrichter muss sich im Regelfall also entscheiden, ob er dem Versicherungsnehmer glauben kann oder nicht; bloße Verdächtigungen reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1995 - IV ZR 116/94 - juris Rn. 14). - OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15
Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach …
- OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 12 U 159/05
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten …
- OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines …
- OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
- LG Frankfurt/Main, 22.11.2013 - 8 O 154/13
Hausratversicherung - Nachweis Einbruchdiebstahls bei Zahlenschloss
- OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Beweiswürdigung, …
- OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden …
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
- BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
- LG Bielefeld, 07.02.2017 - 7 O 175/15
Versicherungsmakler muss ordnungsgemäße Bearbeitung von Versicherungsantrag …
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Sachverständigenverfahren
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs
- OLG Bremen, 12.09.2013 - 3 U 6/13
Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Geltendmachung eines …
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
- OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98
Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
- OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
Hausratversicherung: Pflicht zur Angabe der Vorversicherung des Ehegatten bei …
- OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11
Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der …
- OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
- OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95
Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren
- BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11
Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch …
- OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …
- BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom …
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens …
- OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00
Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls
- LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05
Hausratversicherung, Versicherungsort
- BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
Äußeres Bild eines Diebstahls
- OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …
- OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04
Leistungsfreiheit einer Hausratversicherung bzgl. eines behaupteten …
- OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 101/00
Führung des Beweises für das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren
- OLG Hamm, 23.09.1998 - 20 U 25/98
Vertragsbeendigung vor Versicherungsfall durch Eintritt einer auflösenden …
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2016 - 8 O 164/15
Einbruchsdiebstahl - Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung bei Fenster …
- OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 166/99
Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung; Entwendung …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 4 U 123/07
Verneinung des Nachweises des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls wegen …
- KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
- OLG Celle, 17.03.2022 - 8 U 260/21
Entschädigung aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl; Beweis …
- OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99
Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer …
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
Beweis des Versicherungsfalls in der Reisegepäckversicherung, Versicherung, …
- KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt, …
- OLG Köln, 27.06.2000 - 9 U 170/99
- OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 154/99
- OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95
Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Hamm, 02.10.1998 - 20 U 65/98
Arglistige Täuschung bei Einbruch-Diebstahls-Versicherung
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels
- LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18
Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag
- LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
Beweisverwertungsverbot
- OLG Köln, 18.06.2002 - 9 U 42/01
- OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 48/99
Nachweis des Diebstahls in der Hausratversicherung
- OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 160/01
- OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 191/97
Anforderungen an die Beweisführung des Versicherungsnehmers; Beweis des äußeren …
- LG Bielefeld, 14.09.2023 - 18 O 57/22
Hausratversicherung: Ansprüche nach Einbruchdiebstahl
- LG Lüneburg, 09.01.2007 - 5 O 199/06
- LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
- LG Verden, 04.09.2017 - 8 O 150/17
Inhaltsversicherung: Versagung von Prozesskostenhilfe nach zulässiger …
- AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchsdiebstahls
- LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
Einbruchsindizien reichen in der Regel
- OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 5 U 168/97
Rechtsprechung
BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - Beweisanforderungen für den Eintritt eines Versicherungsfalls in der Diebstahlsversicherung - Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis für den Eintritt des ...
- VersR (via Owlit)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 92
- VersR 1990, 45
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß für den Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen erforderlich ist, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (…a.a.O. sowie Urteil vom 10. Juni 1987, IVa ZR 49/86 = VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Und auch wenn im Einzelfall ein Anscheinsbeweis in Frage kommt, wird er im Bereich der Diebstahlsversicherung nicht schon durch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs erschüttert (BGH VersR 1977, 610). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5. November 1986, IVa ZR 57/86 = VersR 1986, 146). - BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5. November 1986, IVa ZR 57/86 = VersR 1986, 146). - BGH, 02.07.1987 - IX ZR 94/86
Schaden im Anwaltshaftungsprozeß bei materiell-rechtlich richtigem Unterliegen im …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Für diese hypothetische Betrachtung ist maßgebend, wie der Vorprozeß nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Prozeßbevollmächtigten gerichteten Schadensersatzanspruch befaßt ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1987, IX ZR 94/86 = NJW 1987, 3255 und ständig).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein, da der Sinn der Beweiserleichterung gerade darin liegt, dem Versicherungsnehmer, der in aller Regel keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel für den Diebstahl beibringen kann, die Versicherungsleistung auch dann zuzuerkennen, wenn sich nach den festgestellten Umständen nur das äußere Bild eines Diebstahls darbietet, auch wenn von einem typischen Geschehensablauf nicht gesprochen werden kann (Senatsbeschluss vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86, VersR 1987, 146; vgl. ferner Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH, Urteile vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88 - VersR 1990, 45, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2006, IV ZR 130/05, Vers 2007, 102; BGH, Urteil vom 18.10.1989, IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45; jeweils m.w.N.).Insbesondere reicht nicht jeder Zweifel des Tatrichters für den Gegenbeweis des Versicherers aus, vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1989, IVa ZR 341/88 (VersR 1990, 45):.
- OLG Naumburg, 24.01.2013 - 4 U 99/11
Hausratversicherung: Leistungspflicht des Versicherers bei einem versuchten …
Deshalb genügt er als Konsequenz der dem Versicherungsvertrag materiellrechtlich zugrunde liegenden Risikoverteilung bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: IV ZR 130/05, VersR 2007, 102; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989, Az.: IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91
Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …
Es genügt vielmehr, wenn er Tatsachen vorträgt und im Bestreitensfalle beweist, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29; vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 587; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88 - VersR 1990, 45). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Anspruch gegen Hausratsversicherung auf Ersatz von im Zuge eines …
Ferner unterscheiden sich die dem Versicherungsnehmer eingeräumten Beweiserleichterungen vom Anscheinsbeweis dadurch, daß sie nicht schon durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ausgeräumt werden können (Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IV ZR 341/88 - VersR 1990, 45). - OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12
Beweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung: …
Deshalb genügt er als Konsequenz der dem Versicherungsvertrag materiell-rechtlich zugrunde liegenden Risikoverteilung bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: IV ZR 130/05, VersR 2007, 102; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989, Az.: IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
Der Versicherungsnehmer braucht zunächst nur Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruchdiebstahl geschlossen werden kann (BGH r + s 1990, 129, 130, BGH r + s 1993, 346, 347, BGH ZfS 1995, 387). - KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung
Die Beklagte hat aber konkrete (vgl. BGH VersR 1990, 45, 46), größtenteils unstreitige Tatsachen vorgetragen, aus denen sich nach der Lebenserfahrung der Schluss ziehen läßt, dass der Kläger den behaupteten Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht hat. - LG Schwerin, 22.01.2010 - 1 O 14/08
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls auf Grund …
Er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. BGH VersR 1990, 45; NZV 1997, 119;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdnr. 48;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rn. 32).